Heilpraktiker angeklagt: Frau starb, weil Heilpraktiker Krebsdiagnose verneinte und nur homöopathisch „behandelte“


Susanne Reichardt, an Brustkrebs erkrankt, kann ein Lied davon singen, was ihr ein Heilpraktiker angetan hat. Sie lebt zum Glück noch und hat es geschafft Medien auf die Thematik aufmerksam zu machen.

Eine Mutter aus Kärnten, auch an Brustkrebs erkrankt, ist mit Mitte 40 verstorben, weil sie einem medizinischen Laien und Quacksalber aus Deutschland, sprich Heilpraktiker, voll und ganz vertraute. Der größenwahnsinnige Dilettant verneinte die Diagnose Krebs, weil sein Pendel eine andere Aussage lieferte und „behandelte“ über mehrere Jahre allein mit Homöopathie, was ihm 27.500 € einbrachte. Einsicht besteht bei dem Mann natürlich nicht!

Heilpraktiker angeklagt: Frau starb an Krebs

Bedauerlicher Tod einer jungen Kärntnerin hat gerichtliches Nachspiel. Eine Heilpraktiker aus Deutschland versicherte der Frau, sie habe nur eine Brustentzündung und nicht Krebs. Er behandelte sie homöopathisch …

… Der Heilpraktiker war in Kärnten und Deutschland tätig. Die Unterkärntnerin suchte ihn auf, weil bei ihr Ende 2008 Brustkrebs diagnostiziert worden war. Die Ärzte des Landeskrankenhaus Wolfsberg empfahlen der Frau eine Brustentfernung (Masektomie). „Die Betroffene wollte eine zweite Meinung, deshalb ging sie im Jänner 2009 zu dem Heilpraktiker“, sagt Maiditsch Dieser erklärte der Patientin, sie würde nicht an Krebs leiden und habe auch keinen bösartigen Tumor, sondern lediglich eine Brustdrüsenentzündung. So steht es in der Anklageschrift. Mittels Auspendeln sei der Heilpraktiker zu seiner „Diagnose“ gekommen, heißt es weiter. Als Therapie verordnete er der schwer kranken Frau „selbst hergestellte homöopathische Mittel in erheblichen finanziellen Umfang“, schreibt die Staatsanwaltschaft.

„Pflichtwidrig“

„Allein für Medikamente und Behandlungen hat die Frau dem Heilpraktiker 27.500 Euro bezahlt“, konkretisiert Anwalt Ernst Maiditsch, der den Fall ins Rollen gebracht hat. Knapp vier Jahre lang war die Betroffene bei dem Heilpraktiker in Behandlung. Der Verdächtige habe gegen alle Regeln verstoßen, die Heilpraktiker anzuwenden haben, betont Maiditsch. „Er unterließ es, die Frau über die tatsächliche Erkrankung und die Risiken aufzuklären und sie an medizinisches Fachpersonal zu verweisen“, heißt es von der deutschen Staatsanwaltschaft. Der Heilpraktiker habe pflichtwidrig gehandelt. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung könne man davon ausgehen, dass sich die Patientin einer angemessenen medizinischen Behandlung unterzogen hätte, wenn sie vom Heilpraktiker sachgerecht aufgeklärt worden wäre. Anwalt Maiditsch betont: „Bei einer rechtzeitigen Operation hätte der frühe Tod der Frau verhindert werden können.“Ein medizinischer Gutachter schreibt unmissverständlich: „In dem Fall eine alleinige homöopathische Behandlung einzuleiten erscheint aus onkologischer Sicht unvertretbar und grob fahrlässig.“ … zum ARTIKEL

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