Evangelikale – Züchtigung im Namen des Herren


Man kann nur hoffen, dass diesem Treiben massiv nachgegangen wird und sich auch Beobachter nicht scheuen entsprechende Fälle zur Anzeige zu bringen:

[…] In evangelikalen Freikirchen ist das Risiko für Kinder, geprügelt zu werden, größer als für den Nachwuchs von katholischen oder evangelischen Eltern. Das geht aus einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen in Hannover zu Gewalt in der Kindheit hervor.[…]

[…] Anleitungen zur Züchtigung des Nachwuchses finden Mitglieder der evangelikalen Freikirchen in zwei „Erziehungsratgebern“. Die Autoren sind evangelikale Fundamentalisten in den USA. Und auch wenn keine Zahlen über Kindesmisshandlungen zu bekommen sind – die Verbreitung dieser Werke lässt die Häufigkeit erahnen: Etwa 4000 Exemplare von „Wie man einen Knaben gewöhnt“ und dessen Nachfolgebuch von Michael und Debi Pearl hat die Europäische Missionspresse in Heidelberg in den vergangenen drei Jahren verkauft.

Das Buch enthält ausdrückliche Anweisungen, wie Kinder zu schlagen sind: „Wenn es Zeit wird, die Rute anzuwenden, atmen Sie tief ein, entspannen Sie sich, beten Sie: ,Herr, lass das eine wertvolle Lektion werden. . . Reißen Sie Ihr Kind nicht herum. Erheben Sie Ihre Stimme nicht. Das Kind sollte die Rute an Ihrem ganzen ruhigen, überlegten und beherrschten Geist kommen sehen. . . Wenn Sie sich auf das Kind setzen müssen, um es zu versohlen, dann zögern Sie nicht. Und halten Sie es solange in dieser Stellung, bis es aufgegeben hat. . . lassen Sie das Kind sich an einem Sofa oder einem Bett vornüber beugen; und während es in dieser Position steht, geben Sie ihm einige Ermahnungen. . . Ich finde fünf bis zehn Schläge meistens genug. Manchmal bei älteren Kinder, wenn die Schläge nicht kräftig genug sind, ist das Kind noch aufmüpfisch. Wenn das der Fall ist, nehmen Sie sich Zeit zum Erklären und versohlen Sie weiter. Hören Sie mit Ihrer Disziplin nie auf, bevor das Kind sich ergeben hat.“

Als „Instrumente der Liebe“ bezeichnen die Autoren die Rute, und empfehlen, niemals mit der Hand zu schlagen, denn das sei ein Ausleben elterlicher Frustration. Und „um effektiv die Erziehung zu unterstützen, müssen Schläge Schmerzen verursachen, aber der größte Schmerz wird an der Oberfläche der nackten Haut gespürt, wo sich die Nerven befinden. Ein Oberflächenbrennen wird genug Schmerz vermitteln ohne Verletzung oder blauen Fleck. Wählen Sie Ihr Instrument der Größe des Kindes entsprechend. Für die unter Einjährigen genügt ein kleiner, 20 bis 30 cm langer Ast (von dem alle Knoten entfernt wurden, die in die Haut einschneiden könnten) mit einem halben Zentimeter Durchmesser. Manchmal muss nach Alternativen gesucht werden. Ein 30 cm Lineal wäre eine solche Alternative. Für ein älteres Kind ist ein Gürtel oder ein größerer Ast effektiv.“ (Schreibfehler aus dem Original übernommen, d.Red.)

Fast zynisch klingt es, wenn die Autoren betonen, Kinder dürften nicht misshandelt werden. Die Rute, so schreiben sie, sollte nicht Ablassventil für den Ärger der Eltern sein. Vielmehr sei sie „das Haupthilfsmittel der Eltern, den Kindern das Gericht Gottes zu verdeutlichen – und später die Gnade Gottes“. Durch die Anwendung der Rute würden die Kinder ihre Verantwortlichkeit vor Gott verstehen. Und wenn „nicht jede Übertretung, Aufmüpfigkeit und Gemeinheit behandelt werden wie Gott Sünde behandelt, wird das Weltbild des Kindes falsch sein.“

Im zweiten Ratgeber „Eltern – Hirten der Herzen“ stellt US-Pastor Tedd Tripp klar: „Wenn dein Kind nicht gehorcht, muss es diszipliniert werden“, und meint damit den Einsatz der Rute. Ganz pädagogisch empfiehlt Tripp, nach der „Disziplinierung“ sollte man das Kind auf den Schoß nehmen und umarmen. Und „wenn das Disziplinieren nicht die Frucht des Friedens und der Gerechtigkeit hervorgebracht hat“, erklärt Tripp dem geprügelten Nachwuchs: „Wenn nötig, müssen wir noch einmal nach oben gehen.“ Eltern, die Angst haben, angezeigt zu werden, empfiehlt Tripp: „Wenn Großeltern oder andere Verwandte gegen körperliche Züchtigung eingestellt sind, sollte man dafür sorgen, dass sie nicht in ihrem Beisein geschieht.“ …

Seite 1 : „Liebe geht durch den Stock“

Seite 3 : „Es tat so weh“

3 Gedanken zu “Evangelikale – Züchtigung im Namen des Herren

  1. Schön, dass es das noch gibt, könnte manche/r meinen.
    Doch das wirklich Miese an der Sache ist, dass die Trennung von Kirche und Staat bis heute in den meisten Ländern Europas nicht gemacht wurde. Daher sind die UNO-Menschenrechte ebnsowenig zur Gänze in den bestehenden Gesetzen implementiert, denn wären sie das, gäbe es auch eine wirkliche Handhabe gegen solche Machenschaften.
    War selbst mal kurz in so einer „Gemeinschaft“, wobei der Vulgärausdruck gemein passend ist. Die haben Narrenfreiheit und berufen sich dabei auf die Religionsfreiheit der Menschenrechte, alle anderen werden abgelehnt! Dieses ambivalente Getue hat ja auch in der Politik Einzug gehalten. Zu welcher „Gemeinschft“ gehört Herr Wulf??? Gott schütze Deutschland? Was können wir den noch von diesem Herrn erwarten!?

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    • REALM, es gibt einen Hoffnungsschimmer innerhalb der SPD:

      http://www.spd-laizisten.de/Positionen.html

      Auf dem Vorbereitungstreffen am 19. und 20. Juni 2010 in Nürnberg beschloss der „Gründungsausschuss“ des gewünschten Arbeitskreises die folgenden 10 Ziele und Grundsätze als Vorschlag für die Versammlung am 16.10.2010 in Berlin.

      Diese Selbstbestimmung und diese Forderungen sollen Bestandteil der Grundsätze des beim Parteivorstand zu beantragenden Arbeitskreises werden:

      Wir fordern

      In diesem Arbeitskreis sammeln sich alle Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die für eine klare Trennung von Staat und Religion eintreten.
      Der AK will damit auch Vertretung und Sprachrohr der konfessionsfreien, atheistischen, agnostischen und humanistischen Mitglieder der SPD sein und die große Tradition des Humanismus, der Aufklärung und der Arbeiterbewegung der SPD pflegen.
      Religiöse Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die für einen weltanschaulich neutralen Staat sind, sind uns ebenso herzlich willkommen und werden von uns vertreten.

      Nach unserem Grundgesetz gibt es in Deutschland keine Staatskirche. Der Staat ist zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet.

      Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Durch zahlreiche Privilegien vor allem der beiden großen Kirchen wird diese Neutralitätspflicht des Staates vielfach verletzt.

      Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich (Art. Art. 4 GG).
      Diese Religionsfreiheit in ihrem vollen Umfang – nämlich als Menschenrecht, eine Religion zu haben und auszuüben, und gleichermaßen als das Recht , keine Religion zu haben und in keiner Weise an religiösen Handlungen teilhaben zu müssen – ist eine der bedeutendsten Errungenschaften im Emanzipationsprozess unserer freiheitlichen Gesellschaft. In enger Verbindung mit der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist sie ein schlechthin konstituierendes Merkmal der Demokratie.

      Das bedeutet auch, dass der Staat religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften und ihren Repräsentanten kein Wertemonopol zubilligen darf.

      Die Sozialdemokratie hatte einen erheblichen Anteil an dieser Errungenschaft von aufgeklärter Staatsbildung, die wir für ein wertvolles Erbe der sozialdemokratischen Tradition halten.

      Heute gehört mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft mehr an. Die Konfessionsfreien stellen damit vor den Katholiken (30%) und den Evangelischen (29%) die größte weltanschauliche Gruppe in Deutschland. Der stetig wachsende Anteil von nicht-religiösen Bürgerinnen und Bürgern und auch die Pluralisierung der religiösen Bekenntnisse erfordern eine Neuausrichtung der Beziehungen zwischen Staat und Religion bzw. zwischen Staat und Bekenntnis- und Weltanschauungsgemeinschaften.

      Zur vollen Gewährleistung der Religions- und Meinungsfreiheit bedarf es einer klaren Trennung von Staat und Religion. Der Staat muss sich aller religiösen und weltanschaulichen Bezüge enthalten, um nicht bestimmte Formen von religiösem oder weltanschaulichem Bekenntnis einseitig zu privilegieren.

      Das erfordert die konsequente Verwirklichung der in Art. 140 GG festge-schriebenen vollen Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschau-ungsgemeinschaften. Das Staatskirchenrecht ist in geeigneter Weise fortzuentwickeln.

      Wir fordern:

      1. Gesetze und öffentlicher Raum müssen neutral bleiben

      Verfassungen, Gesetze und öffentliche Bauten gehören allen Bürgern. Im Grundgesetz der Bundesrepublik und in den Landesverfassungen sowie sämtlichen weiteren Gesetzen haben alle Gottesbezüge zu unterbleiben. Zur Wahrung der weltanschaulichen Neutralität gehören religiöse Symbole nicht in Gerichte, Parlamente, Rathäuser, staatliche Krankenhäuser, Kindestagesstätten und Schulen sowie Behörden. Auch sind öffentliche Gebäude und Einrichtungen bei Neuerrichtung nicht „einzusegnen“. Die Eidesformel ist neutral zu fassen.

      2. Neutrales öffentliches Bildungswesen

      Der Staat darf weder religiös bestimmte Erziehungsziele vorgeben noch – wie bisher in Art. 7 GG vorgeschrieben– einen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den Schulen gewährleisten. Statt des bisherigen Bekenntnisunterrichtes sollen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer Herkunft und Religionszugehörigkeit einen Unterricht über die ethischen Grundlagen des Zusammenlebens, über die Inhalte der großen Religionen und über die weltanschaulichen Grundlagen unserer Kultur erhalten. Bis zu einer entsprechenden Änderung der Verfassungen und Gesetze muss parallel zum konfessionellen Religions- und weltanschaulichen Unterricht auf allen Schulstufen ein gleichwertiger, neutraler (Religionskunde- und)* Ethikunterricht im Sinne eines Wahlpflichtfaches eingerichtet werden.

      Religiöse Erziehungsziele für öffentliche Bildungseinrichtungen und Schulen sind in den Landesgesetzen zu streichen. Schulgebete, Schulgottesdienste und dergleichen in öffentlichen Schulen haben zu unterbleiben.

      Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. des öffentlichen Schulwesens müssen überall ein ausreichendes Angebot an neutralen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (von der Kinderkrippe bis zur Jugendarbeit) bereit stellen. Ein regionales Religionsmonopol (z.B. eine einzige Kindertagesstätte am Ort in religiöser Trägerschaft) muss unzulässig sein.

      3. Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen

      Die Vorschrift des Grundgesetzes, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen (Art 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung), ist bisher nicht erfüllt. Der Bundesgesetzgeber muss endlich die hierfür notwendigen Gesetze erlassen. Die direkte und indirekte Finanzierung der Klerikergehälter, der Theologenausbildung und des Religionsunterrichts sind zu beenden. Auch die vielfältigen „versteckten“ Leistungen – z.B. der Kommunen für kirchliche Baulasten, kirchliches Personal oder Dienst- und Materialleistungen an kirchliche Einrichtungen – sind abzuschaffen.

      4. Abschaffung von Rechtsprivilegien

      Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind nach dem allgemeinen Vereinsrecht zu behandeln. Die quasi-hoheitliche Sonderstellung der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, ist zu beenden.
      Die Notwendigkeit der Austrittserklärung beim Standesamt und oder Amtsgericht ist abzuschaffen. Sie muss gebührenfrei sein.

      Das Privileg, dass der Vertreter des Vatikans automatisch der Doyen des diplomatischen Corps ist, ist abzuschaffen. Die katholische Kirche ist in internationalen Gremien als NGO einzustufen, wie es bei allen anderen Religionsgemeinschaften bereits üblich ist.
      Der Straftatbestand der „Gotteslästerung“ usw. (§ 166 StGB) ist ersatzlos zu streichen.

      5. Abschaffung von Steuerprivilegien

      Alle über allgemeine Gemeinnützigkeitsbestimmungen hinausgehenden Steuerprivilegien der Kirchen sind abzuschaffen. Die Einziehung der Kirchensteuer durch den Staat ist zu beenden. Die Kirchen sollen sich um ihre Mitgliedsbeiträge selbst bemühen.

      6. Abschaffung von Finanzprivilegien

      Über die Kirchensteuern hinaus beziehen bestimmte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in den Bundesländern zusätzlich hohe Zuschüsse auf Basis von Konkordaten bzw. Staatsverträgen. Aus diesen Mitteln werden vom Steuerzahler z.B. Gehälter von Bischöfen und anderen Geistlichen, Kosten von Bistumsverwaltungen, Gebäudekosten, „Seelsorge“, theologische Lehrstühle und Hochschulen sowie der Religionsunterricht finanziert. Diese Staatsverträge sind so umzugestalten, dass sie sich auf ein sinnvolles Minimum, z.B. bei der Unterstützung kultureller Angelegenheiten, beschränken, wobei der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften einzuhalten ist. Die Finanzierung von Pfarrerstellen in öffentlichen Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ist zu beenden.
      Soweit sich Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften oder von ihnen getragene oder geprägte Organisationen gemeinnützig betätigen (z.B. als „freie Träger“), müssen bei der staatlichen Finanzierung und für die Beschäftigungsbedingungen die gleichen Maßstäbe wie für alle anderen Träger gelten.

      7. Beendigung der Priesterausbildung durch den Staat

      Die theologischen Fakultäten an staatlichen Hochschulen sind abzuschaffen. An ihrer Stelle sind religionswissenschaftliche Institute einzurichten. Alle kirchlichen Vorbehaltsrechte z.B. bei der Besetzung bestimmter Lehrstühle sind abzuschaffen. Konkordatslehrstühle sind in ordentliche Lehrstühle umzuwandeln.

      8. Gleiche Mitarbeiterrechte

      Über die für alle Tendenzbetriebe geltenden Besonderheiten hinaus dürfen die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht beschnitten werden. Die Sonderregelungen für religiöse oder weltanschauliche K.d.ö.R. im Betriebsverfassungsgesetz und im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz sind abzuschaffen. Den Beschäftigten der Kirchen und ihrer Organisationen sind Mitbestimmung, Koalitionsfreiheit und Tariffreiheit zuzubilligen. Die Religionszugehörigkeit oder das religiöse Verhalten dürfen jenseits eines engen, in herausragender Weise religiös oder weltanschaulich geprägten Kernbereiches von Beschäftigungsverhältnissen kein Einstellungs- oder Entlassungsgrund sein.
      Diese Forderung gehört auch wieder in unser Grundsatzprogramm.

      9. Keine öffentliche Militärseelsorge

      Die staatliche Organisierung und Finanzierung der Militärseelsorge ist zu beenden. Der bisher von den Militärpfarrern gegebene, aber für alle Kriegsdienstleistenden verbindliche „Lebenskundliche Unterricht“ ist in ein neutralen, von einem dafür geeigneten Pädagogen erteilten Ethikunterricht umzugestalten. Öffentlich finanzierte Soldatenwallfahrten und ähnliche Unternehmungen sind nicht statthaft.
      Geistliche und Theologiestudenten sind – solange die Wehrpflicht besteht – allen übrigen Wehrpflichtigen gleichzustellen und zum Militär- oder Zivildienst heranzuziehen.

      10. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist kein Kirchenfunk

      Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind so umzugestalten, dass dort keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft übermäßigen Einfluss erhält. Solange dort Vertreter der Religionsgemeinschaften sitzen, müssen auch Vertreter der nicht-religiösen Weltanschauungsgemein-schaften berufen werden.
      Die Gewährung von Sendezeiten für sogenannte Verkündigungssendungen ist zu beenden. Die Finanzierung von durch kirchliche Medienkonzerne erstelltem Sendematerial ist zu beenden. Öffentlich-rechtliche Kirchenredaktionen wirken in der Regel als verlängerter Arm der kirchlichen Medienarbeit. Die Kirchenredaktionen sind daher aufzulösen und durch Redaktionen zu ersetzen, die sich des gesellschaftlich-kulturellen Themenbereichs von Religionen und Weltanschauungen in journalistisch geeigneter Art und Weise und mit der gebührenden kritischen Distanz annehmen.
      *: Dieser Zusatz ist auf der Gründungsversammlung zu diskutieren und zu entscheiden.

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  2. EinSCHLÄGIGE Bibelzitate: http://www.reimbibel.de/1.htm

    Im Chat zur tacheles-Sendung hat Herr Prof. Pfeiffer gesagt, Christus habe nicht zum Prügeln aufgerufen:

    Eisenacher: Die Evangelikalen können sich durchaus beim Prügeln von Knaben auf die Bibel berufen. Es gibt über ein Dutzend Stellen bei den Sprichwörtern (Sprüchen) und mindesten drei Stellen im Brief an die Hebräer. Nach Mose sollen wiederholt ungehorsame Knaben sogar gesteinigt werden.
    Prof. Dr. Pfeiffer: Es ist richtig, dass sie im Alten Testament derartige Stellen finden, auf die sich dann ja auch die Evangelikalen auch berufen. Aber Christus hat ganz sicher nicht dazu aufgerufen, Kinder zu prügeln. http://www.tacheles.tv/pfeiffer-im-chat.php

    Interessant: Es gilt also nicht, was in der Bibel steht, sondern, was nicht drin steht.

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