Freispruch für Eltern, deren Tochter durch Hamers GNM an Krebs sterben musste!


Psiram: Die Opfer der Germanischen Neuen Medizin: 2009 -Susanne Rehklau:

Am Weihnachtstag 2009 starb die zwölfjährige Susanne Rehklau aus Altusried (Oberallgäu) an Krebs. Zum Todeszeitpunkt befand sich das zunehmend abgemagerte Kind zu Hause. Die Erkrankung begann im Juli 2009, es handelte sich um ein Chorion-Karzinom des Ovars (Eierstock). Die Eltern des kranken Mädchens hatten nach einer anfänglichen Therapie jede weitere medizinisch wirksame Behandlung mit der Begründung abgelehnt, sie seien Anhänger der Germanischen Neuen Medizin (GNM). Den Eltern wurde vom Oberlandesgericht München das Sorgerecht entzogen (Bestätigung eines Urteils des Familiengerichts Kempten von Oktober 2009), da das Wohl des Kindes gefährdet sei und die Eltern telefonischen Diagnosen vertrauten. Die Betreuung wurde dem Jugendamt Oberallgäu übertragen. Anlass war die Weigerung der Eltern, ihre Tochter einer Chemotherapie zu unterziehen. Zu dieser Behandlung hatten Ärzte der Universitätsklinik Tübingen geraten.[72] Das Kind erhielt zunächst eine Chemotherapie in der Universitätsklinik Tübingen. Wenig später bekam das Mädchen eine auf das befallene Organ beschränkte, so genannte regionale Chemotherapie in einer Privatklinik für Onkologie in Burghausen (Medias-Klinik Burghausen). Nach der Therapie verweigerten die Eltern eine weiterführende Behandlung in der Universitätsklinik Tübingen, obwohl die behandelnden Ärzte dort zum damaligen Zeitpunkt von einer Heilungschance von 70% bis 80% ausgingen. Die Eltern wollten ihr Kind lieber nach den Richtlinien der GNM behandeln lassen und eine Ernährungsumstellung (Öl-Eiweißkost nach Johanna Budwig) und eine Misteltherapie anwenden und lehnten eine Fortsetzung der Chemotherapie ab. Auf die GNM waren die Eltern über das Internet gestoßen. Mit Hamer nahmen sie telefonisch Kontakt auf. Nach dem Gerichtsbeschluss wurde Susanne Rehklau Anfang November am Universitätsklinikum Ulm untersucht. Der Zustand hatte sich erheblich verschlechtert. In seinem Gutachten schreibt der behandelnde Arzt Prof. Steinbach: Durch die erhebliche Therapieverzögerung ist es nun zu einer Erholung des Tumors und zu einem erneuten Wachstum gekommen. Es hatten sich Metastasen gebildet und die Überlebenschancen wurden nun nur noch auf 20% bis 30% geschätzt. Nach Angaben von Steinbach hätte Susanne bei durchgehender Chemotherapie mit großer Wahrscheinlichkeit gerettet werden können … WEITER 

Heute wurde bekannt, dass Susannes Eltern vom Amtsgericht Kempten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden sind:

„Es ist völlig unstrittig, dass sie subjektiv das Beste für ihr Kind wollten“, sagte der Richter am Amtsgericht Kempten in seiner Urteilsbegründung. Zwar hätten die Eltern gewusst, dass die Chemotherapie eine Heilungschance bot. Ob das Kind aber überlebt hätte, wenn die Eltern eine andere Entscheidung getroffen hätten, könne man nicht sicher sagen.
Bei der Zwölfjährigen aus dem Oberallgäu war im Juli 2009 ein fußballgroßer Krebstumor im Bauch entdeckt worden. Nach Angaben eines Gutachters lagen ihre Heilungschancen bei entsprechender Chemotherapie bei etwa 80 Prozent …

… Mit dem Urteil entsprach das Gericht den Anträgen der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte beantragt, die Eltern wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen, von einer Strafe jedoch abzusehen. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig … zum ARTIKEL

Das Urteil ist echt unfassbar, wenn man noch dazu bedenkt, dass die Eltern bei ihrer Überzeugung geblieben sind und auf einer eigenen Webseite munter Werbung für die GNM, weitere völlig abstruse „Krebstherapien“, Verschwörungstheorien und Scharlatane betreiben!

Kategorie: Ryke Geerd Hamer/GNM
Todesfälle und Schäden bei Kindern durch “Alternativmedizin”

6 Gedanken zu “Freispruch für Eltern, deren Tochter durch Hamers GNM an Krebs sterben musste!

  1. “Es ist völlig unstrittig, dass sie subjektiv das Beste für ihr Kind wollten”, sagte der Richter am Amtsgericht Kempten in seiner Urteilsbegründung. Zwar hätten die Eltern gewusst, dass die Chemotherapie eine Heilungschance bot. Ob das Kind aber überlebt hätte, wenn die Eltern eine andere Entscheidung getroffen hätten, könne man nicht sicher sagen.

    „!!!SUBJEKTIV!!!“ – Die Eltern entschieden lediglich subjektiv????
    Wieviele kritische Standpunkte, offizielle Einschätzungen staatlicher Sektenberatungsstellen gibt es zur NGM und Harmer? Die Ratschläge und erfahrenen Einschätzungen des medizinischen Personals der jeweiligen Kliniken …..?

    Die Eltern schlugen alles in den Wind, ALLES!!!!! Nahmen dafür den Tod ihrer Tochter billigend in Kauf und tragen hierfür KEINE Verantwortung, zeigen sich nach dieser Tragödie NICHT einsichtig?????

    Wenn jemand ohne jegliche Qualifikation ein Fahrzeug führt und dabei einen erheblichen Schaden verursacht, ggf. mit Todesfoge, bleibt der straffrei? NEIN!!!! – und das ist richtig so.

    Ich bin derart entsetzt über dieses Urteil. Unfassbar.

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    • wo ist, bitte sehr, die liste der durch falsche diagnosen, therapien und behandlungen schulmedizinischer art gestorbenen menschen. wer macht sich die Mühe das mal aufzulisten. sie ist x-fach länger.!!!

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      • Natürlich geschehen in der evidenzbasierten Medizin Fehler. Die Liste wäre sicherlich gigantisch. Dank wissenschaftlicher Entwicklung werden es immer weniger. Vor hundert Jahren war das noch wirklich schlimm. Heute ist sie noch nicht auszuschließen. Ärzte sind schließlich auch nur Menschen und Medizin ist leider noch lange nicht das, was man als absolut perfekt bezeichnen könnte. Aber man arbeitet dran.
        Richtig gefährlich wird es, wenn ein Arzt durchdreht, so wie Hamer. Wenn er aus seinem kranken Gehirn heraus eine „Medizin“ erfindet, die allen wissenschaftlichen Erkenntnissen widerspricht und so falsch ist, dass alle Behandlungen auf ihrer Basis von vornherein zum scheitern verurteilt sein müssen.
        Man kann deshalb die Todesliste Hamers nicht mit der Fehlerquote evidenzbasierter Medizin vergleichen. Aber fragen wir mal anders herum: Die Erfolgsliste evidenzbasierter Medizin ist auch gigantisch und wird immer größer. Aber wo ist die Erfolgsliste von Hamer?

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  2. @ BSR:

    Das Problem, mit dem das Gericht sich herumschlagen musste, liegt weder in der Subjektivität der Beurteilung durch die Eltern, noch im billigenden Inkaufnehmen (das ist ein juristischer Fachbegriff für den bedingten Vorsatz; der stand hier, bei der Frage fahrlässiger Tötung sowieso nicht in Frage). Das Problem lag eine Stufe früher auf der Ebene der Ursächlichkeit – ein rein objektives Kriterium, bei dem auch eine Rolle spielt, ob derselbe „Erfolg“ (Juristen reden so, wirklich!) nicht sowieso eingetreten wäre. Im allgemeinen sagt man: für einen Beweis braucht man eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, und blumig wie das Juristenrotwelsch manchmal sein kann, muss „jeder vernünftige Zweifel schweigen“. Hier stand der fraglosen Nutzlosigkeit der Hamerei eine Rettungswahrscheinlichkeit von 70 bis 80 % gegenüber. Wenn sich etwas so beziffern lässt, dann wird gleichzeitig klar, dass das für eine Verurteilung nicht reichen konnte. Nur überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht eben nicht.

    Das hier ist weniger ein Fehlurteil, als ein Anzeichen für die Unfähigkeit des Strafrechts, angemessen auf so etwas zu reagieren. Übrigens: die Staatsanwaltschaft muss schon ziemlich auf der Leitung gestanden haben, dass sie nicht wenigstens auch eine Körperverletzung angeklagt hatte. Denn die – schon erfüllt durch Verursachung vermeidbarer Leiden – war fraglos erfüllt, und hier wäre dann auch, auf Verschuldensebene, die Frage nach bedingtem Vorsatz ganz anders hochgekocht.

    So, und jetzt geh ich mich auskotzen über den Nachruf dieser „Mutter“.

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  3. Zu GNM – kann ich aus schmerzhaften Erfahrung der Erkrankung meiner Frau – nur eins berichten.
    Wir haben alle Komflikte, die jemals existieren konnten offen angesprochen und auch geloest. Soviel Harmonie wie in letzten Lebzeiten meiner Frau haben wir nie verspuert.

    Schulmedizinisch wurde sie – leider Gottes (wegen einer selbsternannten Wunderheilerin) – nie behandelt. Nach der vollstaendigen Diagnose lebte
    sie exakt 3 Monate. Wir hatten u. A. eine GNM-Skype-Sitzung mit einem GNM-Heiler, deren
    Aufnahme meine Frau sich immer wieder anschaute, brachte nichts.

    Ich kann ueber nicht vererbbare Krebsarten keine Aussagen bzgl. Therapierbarkeit mit GNM treffen. Darauf baut nehmlich die GNM-Theorie auf. Es ist zu offensichtlich, dass es sich um Vererbbarkeit handelt, wenn bei allen Verwandten muetterlicherseits ein Brustkrebs auftrat.(Oma, alle Tanten, etc.)

    Das Problem an GNM ist zu offensichtlich. Sobald jemand nicht gesund wird, heisst es:
    „Dann gab es wohl noch Konflikte, die nicht geloest worden waren!“

    Und ausserdem laesst sich die Frage aufdraengen. Wenn in der Verwandschaft jeder davon betroffen
    ist, dann muessten doch alle Verwandten mit demselben Konflikt konfrontiert gewesen sein.
    Jeder wuerde dann sagen, dass hier an der GNM etwas nicht stimmt. Denn diese verneint
    die Vererbbarkeit von Krebs.

    Jeder sollte sich eigene Schluesse daraus ziehen und seine eigene Gedanken bilden. Nach fast 4 monatigen Horrorzeit, die ich mit meiner Frau verbrachte (nahm fast gesamten Jahresurlab + Freistellung von der Arbeit), kann ich nur empfehlen sich in dem Bekanntschafts- und Verwandschaftskreis umzuschauen.

    Mein Studienfreund hatte vor ca. 8 JahrenHodenkrebs bereits mit Metastasen. Wurde
    schulmedizinisch(Bestrahlung) behandelt und ist heute noch gesund und munter.

    Die Mutter meiner Frau wurde schulmedizinisch (Chemotherapie) behandelt (Brustkrebs links vor 8Jahren) und Brustkrebs rechts vor 1 Jahr – rechtzeitig entdeckt und schulmedizinisch behandelt.

    Die Frau meines Cousens wurde auch vor vielen Jahren von Eierstockkrebs erfolgreich behandelt.

    Alle diese Personen (und noch mehr) sind immer noch am Leben – weil sie sich nicht durch
    Wunderheiler von der Schulmedizin abhalten liessen.

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