Der folgende Artikel ist zwar schon älter aber inhaltlich immer noch aktuell:
Heilpraktiker ein schnödes Hitlererbe
Kritiker halten die Existenz des Heilpraktikerberufs für einen Betriebsunfall der deutschen Geschichte. Unsere Nachbarn sind da weniger tolerant: Sie reagieren mit Kopfschütteln oder ziehen gleich vor Gericht, wenn ein deutscher Heilpraktiker naht. Warum eigentlich gibt es diesen Job immer noch?
Wir schreiben das Jahr 2006. Ganz Europa ist von den Brüsseler Eurokraten durchstandardisiert worden. Ganz Europa? Nein, eine kleine, regionale Zunft hört nicht auf, Widerstand zu leisten und pocht hartnäckig auf ihren Sonderstatus. Die Angehörigen dieser Zunft leben und praktizieren fast ausschließlich im europäischen Kernland, zwischen Alpen, Nordsee, Oder und Rhein. Ihr Name variiert mit dem geographischen Standort dessen, der von ihnen spricht. „Heilpraktiker“ nennen sie sich selbst. Von „Kurpfuschern“ reden andere.
Die wahren Erben des Heiligen Römischen Reichs sind die Heilpraktiker
Der Existenz des Heilpraktikerberufs in Deutschland liegt dieselbe Ursache zugrunde, die letztlich auch für Edmund Stoiber oder Jürgen Rüttgers verantwortlich ist. Weil Deutschland im frühen 19. Jahrhundert den Trend zum Zentralstaat verpennt hatte, gab es bis weit ins 20. Jahrhundert hinein keine einheitliche Regelung dazu, was in deutschen Landen unter einem Heilberuf zu verstehen sei. Heilen durfte, wer von seinem Fürsten die Erlaubnis bekam. Erst die Nazis sahen hier Regulierungsbedarf und schufen mit sicherem Gespür für monströse Wortschöpfungen die Reichsheilpraktikerschaft. Dadurch wurden tausende medizinische Therapeuten im Gebiet des Deutschen Reichs ohne ärztliche Ausbildung auf einen Schlag legalisiert. „Der Hintergedanke war, möglichst keine neuen Heilpraktiker mehr zuzulassen und unsere Zunft auf diese Weise aussterben zu lassen“, sagt Arne Krüger vom Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH) im Gespräch mit dem DocCheck-Newsletter. Das misslang völlig. Die Nazis gingen unter. Das Heilpraktikergesetz hatte Bestand. Die Bundesrepublik Deutschland allerdings beschloss, dass ein Zulassungsverbot für Heilpraktiker verfassungswidrig sei. Fortan wurden die Heilpraktiker im Westen Deutschlands nicht mehr gesetzlich verhindert, sondern gesetzlich protegiert. Lediglich die DDR schaffte den Beruf ab, mit der Folge, dass zum Zeitpunkt, als die Mauer fiel, noch genau elf Heilpraktiker im Osten aktiv waren, allesamt solche, die schon vor der Staatsgründung der DDR ihren Job angetreten hatten …
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LSG Baden-Württemberg Beschluß vom 6.7.2012, L 11 KR 4261/11
Einem Therapeuten, der zwar über eine Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz verfügt, nicht aber über eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz, fehlt die generelle Qualifikation zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Psychotherapie. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben deshalb keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten der Behandlung bei einem solchen Therapeuten (vgl BSG 10.02.2004, B 1 KR 107/03B).
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http://www.statt-schamanen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=424:lsg-baden-wuerttemberg-beschluss-vom-672012-l-11-kr-426111&catid=36:urteile&Itemid=56
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Mit einer Zusatzbezeichnung ist alles möglich!
Quelle: Wikipedia
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1. Der Beklagte wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorn Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Anbieter von Vorbereitungskursen für die Heilpraktikerprüfung, insbesondere auf Geschäftspapieren, in Werbeanzeigen oder im Internet mit der Bezeichnung „Studienakademie für Fachtherapeuten für Psychotherapie“ zu werben
oder zu behaupten, er biete eine Ausbildung zum „Fachtherapeuten für Psychotherapie“ an.
2. Der Beklagte wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorn Gericht festzusetzendefl Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen,
sich im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken als „Fachtherapeut für Psychotherapie mit staatlicher Zulassung zur Psychotherapie“ zu bezeichnen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. .
4. Das Urteil ist gegen in Höhe von 25.000 Euro vorläufig vollstreckbar
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http://www.agpf.de/LG-Bamberg-1O479-03-Fachtherapeut.htm
Wenn es auch nicht hier zum Beitrag passt, zu „Dr. Rath“ hier ein Urteil des Kammergerichts Berlin im Bezug auf Vitaminpräparate – welche ja auch hin und wieder in ähnlicher Form ganz gerne von Heilpraktikern angepriesen werden >> http://www.statt-schamanen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=426:kg-berlin-5-zivilsenat-urteil-vom-14082012-5-u-9207&catid=36:urteile&Itemid=56
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VGH Baden-Württemberg Urteil vom 26.10.2005, 9 S 2343/04
Zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikererlaubnisbewerbers bei der schriftlichen Kenntnisprüfung
weiterlesen >>
http://www.statt-schamanen.de/index.php?option=com_content&view=article&id=425:vgh-baden-wuerttemberg-urteil-vom-26102005-9-s-234304&catid=36:urteile&Itemid=56
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