Gerichtsurteil: Schauspielerin Ursula Karven darf nicht für Schüßler-Salze werben


Das Landgericht Karlsruhe hatte die Werbung untersagt, nun unterlag die DHU auch in zweiter Instanz. Die Berufung wurde vom OLG zurückgewiesen, die Begründung liegt noch nicht vor. Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das OLG nicht zugelassen.

Karven darf nicht für Schüßler werben

Die Schauspielerin Ursula Karven darf nicht für die Schüßler-Salze der Deutschen Homöopathie-Union (DHU) werben. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) heute entschieden und damit der Wettbewerbszentrale recht gegeben. Die hatte kritisiert, die DHU nutze verbotenerweise die Bekanntheit der Schauspielerin, um den Absatz der eigenen Produkte zu steigern.

Die DHU hatte auf ihrem Internetauftritt, in Werbeprospekten und Anzeigen mit Karven geworben. Sie wurde sie unter anderem mit dem Satz zitiert: „Für die Balance zwischen Beruf und Familie bin ich selbst verantwortlich – auch für meine Gesundheit.“ Darunter befand sich die Unterschrift Karvens und die Signatur „Ursula Karven – Mutter, Schauspielerin und Unternehmerin“.

Die Wettbewerbszentrale hatte darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) gesehen. Demnach dürfen OTC-Präparate nicht mit einer Empfehlung von „Personen, die aufgrund ihrer Bekanntheit zum Arzneimittelverbrauch anregen können“ beworben werden. Bei Karven werde bewusst deren Prominenz dazu genutzt, den Absatz mit Schüßler-Salzen zu steigern, monierte die Wettbewerbszentrale …

… Trotz des Verfahrens um die Werbefigur Karven setzte die DHU weiter auf prominente Gesichter. 2013 wurde Sabine Spitz, mehrfache Olympiasiegerin und Weltmeisterin im Mountainbiken, in die neue Kampagne „Homöopathie bewegt“ eingebunden. Mit Spitz wollte die DHU auf die homöopathische Therapie im Allgemeinen aufmerksam machen.

Als DHU im selben Jahr erstmals im Fernsehen für die Schüßler-Salze warb, verzichtete die Schwabe-Tochter auf Prominente. Das neue Gesicht der Kampagne sah der Markenbotschafterin Karven allerdings zum Verwechseln ähnlich. Mit der Schauspielerin warb die DHU damals noch auf Gesundheitsbroschüren über Schüßler-Salze … zum ARTIKEL

Auch der Homöopathiehersteller Pflüger suggeriert in seiner Produktwerbung gerne eine Wirksamkeit von Glaubulis. Hier stellte nun das Landgericht Bielefeld ebenfalls Verstöße gegen das HWG fest und sprach Verbote aus.

Deutsche Homöopathie Union
Schüßler-Salze
Homöopathie - "Ein Konzept ohne Wissenschaft"

5 Gedanken zu “Gerichtsurteil: Schauspielerin Ursula Karven darf nicht für Schüßler-Salze werben

  1. Mir stellt sich seit langem die Frage, weshalb Schüßler Salze, Bachblüten und andere nachweislich völlig unwirksame (angebliche) „Arznei“-Mittelchen überhaupt verkauft werden dürfen, obwohl dafür auch nicht der minimalste Wirkungsnachweis erbracht werden kann. Für reguläre Arzneimittel gilt schließlich, dass für deren Zulassung ein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden muss. Weshalb gilt das nicht auch für Schüßler Salze, Bachblüten usw.? Bei diesen Mittelchen liegt doch die Betrugsabsicht offen zutage.

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  2. Ich benutze momentan auch Schüsslersalze und bin sehr sehr skeptisch. Ich habe aus eigenem Antrieb rund 15 Kilo abgenommen und stagniere im Moment. Es gibt eine entsprechende Schüssler Therapie. Da mir die Therapie noch ein paar andere Dinge als die Salze aufgibt, frage ich mich jetzt schon, ob ein allfälliger Effekt in Tat und Wahrheit nicht auf eine allgemein gesündere Lebensweise zurückzuführen ist. Also auf die Tatsache, dass man sich mit sich selbst befasst und auf seine Gesundheit in Form von Nahrung und Bewegung achtet. Die Schüssler Salze werden da vermutlich wirklich nur reiner Zauber sein. Ich würde sehr gerne mal eine Studie dazu sehen…

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