Beschneidungsdebatte – Fehlinformationen ohne Ende!


Die Diskussion um die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen nimmt kein Ende. Hier ein Statement, das ich voll und ganz unterstütze. Obwohl es bei der ganzen Thematik aktuell nur darum geht, dass Beschneidungen an Kindern untersagt werden sollen und jeder Erwachsene oder zumindest Religionsmündige eigene Entscheidungen treffen können muss, lassen es sich die Beschneidungsbefürworter nicht nehmen, generell auch medizinisch und gesundheitlich fehlzuinformieren und deswegen gibt es einen immensen Klärungsbedarf:

Ein Offener Brief einer SPD-Genossin an Christine Lambrecht zur gestrigen Rede im BT:

Liebe Christine,

als SPD-Mitglied, Medizinstudentin kurz vor dem Staatsexamen und Lebensgefährtin eines Kinderarztes möchte ich Dir gerne ein paar Sachinformationen geben, von denen ich den Eindruck habe, dass sie beim gestrigen Beschluss des Bundestages zur Beschneidung von Jungen nicht vorlagen:

Ich habe Deine Ausführungen zur weiblichen Genitalverstümmelungen im Bundestag gehört und finde sie sehr richtig. Es ist jedoch eine medizinische Fehlinformation, die in fast allen Fraktionen vorhanden ist, dass die Vorhaut des Penis anders gebaut sei als beispielsweise die Labien (kleinen Schamlippen) einer Frau. Dieser Irrtum entsteht wahrscheinlich dadurch, dass Beschneidungen an Jungen häufiger und wegen überalterter medizinischer und traditoneller Vorstellungen auch akzeptierter sind. Das bedeutet aber nicht, dass sie folgenärmer wären. Sowohl Vorhaut als auch Labien haben eine sehr hohe Dichte verschiedener Tast-Körperchen. Das sind spezialisierte Sinneszellen. Dass beide Gewebe gleich aufgebaut sind liegt daran, dass bei der Entwicklung eines Embryos im Mutterleib lediglich das Vorhandensein des Y-Chromosoms bestimmt wie die Form des äußeren Geschlechtsorganes aussieht. Aber eben nur die Form, nicht zwingend die Funktion. Zur Ausbildung der Form wird das gleiche Gewebe benutzt weswegen auch dessen Aufbau gleich ist. Ein Gewebe, das voll mit diesen Tast-Körperchen ist, ist hochempfindlich und erogen. Egal ob es Labie oder Vorhaut heißt. Die Empfindlichkeit beider übertrifft die von Lippen oder Fingerkuppen um ein Vielfaches und bilden damit mit die wichtigsten erogenen Zonen von Mann und Frau. Es ist also keinesfalls zynisch oder unsachlich, wenn die Gegner der Beschneidung darauf hinweisen, sondern Stand der modernen Medizin, den jeder Medizinstudent in der Vorklinik lernt.

Eine umfangreiche dänische Studie von Frisch, Lindholm, and Gronbaek (2011), die die sexuellen Auswirkungen der Beschneidung untersuchte, stellte fest, dass die Beschneidung eine Vielzahl sexueller Probleme sowohl für Männer als auch für deren Partnerinnen verursacht.

Die Studie, bei der über 5000 Männer und Frauen untersucht wurden, fand heraus, dass die Beschneidung mit häufigen Orgasmus-Schwierigkeiten bei Männern und einer Vielzahl sexueller Schwierigkeiten bei Frauen vergesellschaftet ist, insbesondere Orgasmus-Schwierigkeiten, Schwierigkeiten mit der Penetration, schmerzhafter Geschlechtsverkehr und ein Gefühl der unvollständigen Erfüllung der sexuellen Bedürfnisse.
Die Studie stellte fest, dass während hinsichtlich gelegentlich auftretender Orgasmusschwierigkeiten kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen intakten und beschnittenen Männern besteht, hinsichtlich häufiger Orgasmusschwierigkeiten ein beträchtlicher statistischer Unterschied zwischen beiden Gruppen vorliegt. Beschnittene Männer berichteten 3 mal häufiger über häufig auftretende Orgasmusschwierigkeiten als unbeschnittene Männer.

Die Studie ist hier für Dich frei abrufbar: http://ije.oxfordjournals.org/content/early/2011/06/13/ije.dyr104.short?rss=1

Wie Du in Deiner Rede betontest, habt ihr Euch vorher auch nicht medizinisch mit dem Thema befasst – so habe ich das zumindest verstanden. Das ist ungünstig, denn es ist nicht möglich per Gesetz zu definieren wann ein Arzt Körperverletzung begeht. Das ist nahezu immer der Fall, wenn er sich außerhalb des medizinischen Wissenstandes bewegt und dieser ändert sich ständig. Medizinischer Wissensstand ist derzeit, dass unnötige Beschneidungen, egal aus welchem Grund, obsolete sind. Das macht nichts, solange nichts schief geht, wird jedoch akut wenn es zu Komplikationen kommt. Egal was ihr also beschließt: Ein Arzt wird den Eingriff ablehnen müssen.

Prof. Dr. med. Maximilian Stehr von der Universitätsklinik München beziffert die Komplikationsrate wie folgt im Interview mit der Frankfurter Rundschau:

„Wir reden hier nicht über einen läppischen Eingriff! Untersuchungen zeigen, dass es bei jedem fünften Säugling nach der Operation Probleme gibt. Sie sind zum Teil so schwerwiegend, dass noch einmal operiert werden muss. Es gibt Nachblutungen, Narben, häufig später eine Verengung der Harnröhrenöffnung, und sogar teilweise Amputationen des Gliedes habe ich gesehen. Abgesehen davon dürfen wir mögliche Auswirkungen auf die Sexualität nicht außer Acht lassen, über die immer wieder von Betroffenen berichtet wird.“

Da Universitäten den aktuellen Stand der Wissenschaft abbilden, wirkt diese Aussage automatisch wie eine Leitlinie. Mal ganz abgesehen davon, dass solche Komplikationsraten für einen religiösen Eingriff inakzeptabel sind. Er liegt damit auch nicht neben anderen medizinischen Meinungen, sondern bildet den aktuellen Stand der Forschung ab, der durch neuere Studien gestützt wird.

Auch der Verband der Kinder- und Jugendärzte hat Maßstäbe für Ärzte gesetzt und sich klar gegen eine religiöse Beschneidung ausgesprochen. Genauso wie der Verband der Kinderchirurgen. Einem Arzt sind also ab jetzt sowieso die Hände gebunden. Eine Rechtssicherheit ist bereits hergestellt: Man darf es, aber wenn Komplikationen auftreten befindet man sich außerhalb der allgemeinen medizinischen Meinung und ist voll haftbar. Nicht nur strafrechtlich, sondern vor Allem zivilrechtlich, was meist noch viel schlimmer ist, weil es ruinös teuer werden kann. Zumal dann unter Umständen die Arzthaftpflicht nicht einspringt, wenn man groben medizinischen Unsinn macht.

Ob etwas erlaubt oder verboten ist in der Medizin kann nicht durch den Bundestag geregelt werden. Eine Medizin per Dekret von oben gab es nur einmal in der Geschichte Deutschlands und die nannte sich „Neue Deutsche Heilkunde“. Gesetze des Bundestages, die bestimmte medizinische Handlungen erlauben oder verbieten behindern die Weiterentwicklung von Medizinern und der Medizin. Das kann doch wohl nicht gewünscht sein.

Du erwähntest auch die Beschneidungen durch Nichtmediziner. Du solltest Dir darüber klar sein, was das bedeutet: 8 Tage alten Neugeborenen wird ohne Betäubung und per Skalpell die Vorhaut beschnitten. Nicht in einer Klinik oder einer sterilen Umgebung, sondern in der Synagoge oder zu Hause. Die Blutung wird nicht gestoppt. Eine neuere Studie aus den USA beziffert die jährlich dadurch zu Tode kommenden Neugeborenen mit über 100. Besonders bedrohlich sind dabei Herzstillstand und große Blutverluste. So ein Neugeborenes hat höchstens 400 ml Blut. Wenn Du Dir ein Glas mit 400 ml Wasser füllst kannst Du Dir vorstellen, wie wenig das ist. Viel zu wenig um eine Arterie ohne Klemme und Naht zu durchschneiden. Zudem drohen schwere Infektionen, wenn nicht steril gearbeitet wird. Z, B. HIV, Herpes uns Hepatitis B, Bakterien aller Art sowieso.

Eine angemessene Betäubung wird es bei derartigen Beschneidern nicht geben, weil alle Medikamente, die man dazu braucht, entweder nur der ärztlichen Verwendung vorbehalten sind oder sogar unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Goldstandard ist eine Narkose plus Penisblock und alles andere unmenschlich

(Hier ein Auszug aus einem aktuellen Lehrbuch für Anästhesisten: http://books.google.de/books?id=IsxlSWD1ywAC&pg=PA257&lpg=PA257&dq=beschneidung+neugeborene+narkose&source=bl&ots=5Dra2HaE9h&sig=dg2G_XX-GtI447_3ep8PfhS_l24&hl=de&sa=X&ei=-VwFUK7VIIOp4gSihqyXCQ&ved=0CDcQ6AEwAA#v=onepage&q=beschneidung%20neugeborene%20narkose&f=false

).

Nach Rechtsauffassung verstößt eine derartige Operationstätigkeit sowieso gegen das Heilpraktikergesetz und auch das UWG (siehe OVG NRW Az: 13 A 2495/03). Hier wird man der jüdischen Beschneidungstradition also kaum Zugeständnisse machen können. Orthodoxe Juden werden auch nach einem Gesetz unbefriedigt bleiben.
Auch eine Beschneidung durch Mediziner ist in diesem Alter nicht realistisch, weil Anästhesisten, die Neugeborene narkotisieren können, sehr rar sind. Die Wenigen die es gibt kümmern sich um wirklich kranke Kinder, bei denen eine Operation unvermeidbar ist. Es kann ja wohl kein ernsthaftes Anliegen sein, für einen unnötigen Eingriff rare Fachkräfte zu binden, die anderweitig viel dringender gebraucht werden. Zudem wird sich kaum einer finden, der das Risiko einer Neugeborenen-Narkose für eine Schönheitsoperation eingeht.

Wer soll also für eine „angemessene Betäubung“ und eine medizinisch „fachgerechte“ Versorgung sorgen?
Über eine fundierte und nicht angstgetriebene Stellungnahme würde ich mich freuen. Außerdem wäre es sinnvoll sich vor irgendwelchen Beschlüssen mit den leitenden Kinderärzten und –chirurgen von Universitätskliniken zu unterhalten. Diese geben sicher gerne Auskunft und erläutern ihren Standpunkt fachlich fundiert.

Mit sozialdemokratischen Grüßen,

Tanja Hindemith
In der Reute 15
71566 Althütte / Mitglied der SPD im Rems-Murr-Kreis

Mehr zum Thema:

Komplikationen der Beschneidung
(Religiöse Beschneidungen außerhalb von Kliniken sind dabei natürlich nicht erfasst.)

Die Beschneidung des Rechtsstaats

Das Video ist nichts für schwache Nerven:

Bundestagspetition mit Forderung nach Moratorium und Einrichtung eines Runden Tisches als Reaktion auf die gestrige Bundestagsresolution

Petition: Schützen Sie körperliche Unversehrtheit von Kindern

Offener Brief zur Beschneidung
„Religionsfreiheit kann kein Freibrief für Gewalt sein“
21.07.2012 · In der Beschneidungsdebatte appellieren zahlreiche Mediziner und Juristen an Bundesregierung und Bundestag, die Kinder stärker zu schützen. Hier ist der volle Brief

————–

https://ratgebernewsblog2.wordpress.com/2012/08/08/dr-handl-beschneidung-religionsfreiheit-oder-korperverletzung/

14 Gedanken zu “Beschneidungsdebatte – Fehlinformationen ohne Ende!

  1. Pingback: Rituale und der Staat – religiöse Beschneidung « Der Nesselsetzer

  2. Um eines vorwegzunehmen – NEIN!!!! ich bin kein Antisemit. Wenn ich aber Herrn Dr. Dieter Graubaum (Präsident des Zentralrates der Juden) mit seiner schwachen Argumentation, die eigentlich gar keine sachliche ist, im Frühstücksfernsehen sehe erreicht mir die kalte Brühe von gestern die Unterlippe (p.A.: soviel Emotion erlaube ich mir).
    Ich würde es aus meiner Perspektive und mit Blick auf den Schutz der Kinder auf körperliche Unversehrtheit begrüßen, wenn sich Herr Dr. Graubaum etwas mehr Gedanken macht. Religionen sicherten sich aus dem Aberglauben von vor tausenden Jahren ihre Pfründe und Traditionen. Herr Graubaum, die Welt hat sich weiterentwickelt und auch Religionen haben sich darin immer wieder neu nivelliert und können dies weiterhin. Zu sagen, das dieses schon seit tausenden von Jahren so ist und in weiteren tausenden von Jahren immer noch so sein wird ist nichts anderes als es ein trotziges Kind tun würde. Ich finde es schade das sich in diesem Punkt Religion so unflexibel zeigt und JA!!! – ich verurteile diesen Dogmatismus. Warum kann ein jüdischer Junge nicht im Alter von 14 Jahren selber entscheiden, sich zu seiner Religion bekennen und diesen Schn(r)itt wagen. Warum?
    Warum sehen Sie Herr Dr. Graubaum die Religionsausübung der Juden nun in Deutschland gefährdet und warum werfen Sie dem Deutschen Volk sein gewachsenes Rechtssystem und seine Meinung vor? JA!!!, ich verurteile den Holocaust auf das schärfste und mir ist unverständlich wie Menschen damals so handeln und leben konnten. Herr Dr. Graubaum, tun Sie mir bitte einen Gefallen und werfen Sie unserer Generation, die hierfür NICHT!!! verantwortlich ist dies nicht vor, weder offen noch unterschwellig. Führen Sie die begonnene Diskusion um die religiöse Beschneidung männlicher neugeborener Juden argumentativ sachlich. Nur damit, so meine persönliche Überzeugung, ist es Ihnen möglich jüdisches Leben und Religion weiterhin in Deutschland zu etablieren.

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  3. Petition gegen rituelle Beschneidung
    20. Juli 2012

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

    § 1631d
    Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

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  4. Der offene Brief ist wirklich ausgesprochen gut und fundiert. Ich hoffe sehr, dass unsere Politiker über ihren vorschnellen Schuss nochmal nachdenken und debattieren und dann zu einem anderen Ergebnis kommen!

    @ BSR
    Vielen Dank! Gut geschrieben. Ich finde den Holocaust auch unsagbar schlimm, aber ich kann ebenso wenig dafür. Auch mein Vater nicht, denn der war bei Kriegsende ein kleiner Junge. Mir geht die Antisemetismuskeule auch gehörig auf die Nerven. Es ist höchst unsachlich und liegt wohl daran, dass es keine vernünftigen Argumente für eine Beschneidung gibt.

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  5. Pingback: Jungen- und Mädchenbeschneidung vergleichbar « FemokratieBlog

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    BERLIN (dpa). Das Streitthema Beschneidung beschäftigt nun auch den Deutschen Ethikrat.

    Am 23. August 2012 wird sich das unabhängige Expertengremium in öffentlicher Sitzung mit der Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen befassen.

    Ärzte Zeitung online, 27.07.2012

    http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/818933/beschneidung-ethikrat.html?sh=2&h=-1637891865

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    Öffentliche Sitzung des Ethikrates zum Thema Beschneidung im August
    PRESSEMITTEILUNG 08/2012
    Berlin, den 27. Juli 2012

    Am 23. August 2012 wird sich der Ethikrat im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung mit dem aktuell diskutierten Thema der Beschneidung von minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen beschäftigen. Die Ratsmitglieder Peter Dabrock, Wolfram Höfling, Ilhan Ilkilic, Leo Latasch und Reinhard Merkel werden in Impulsreferaten strafrechtliche, religiös-kulturelle, medizinische und ethische Aspekte der Beschneidung in den Blick nehmen und im Plenum zur Diskussion stellen.

    http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2012/pressemitteilung-08-2012

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  7. Die Feministin, Ex-Europapolitikerin und GRÜNEN-Mitgründerin Eva Quistorp will die Jungenbeschneidung legalisieren, solange das vorher heile und hinterher rituell versehrte Kind nur ausreichend medikamentös betäubt ist sprich unter Drogen steht; dafür bekommt die gewaltverharmlosende so genannte Pazifistin eine herzhaft gepfefferte Kritik:

    Wenig paradiesisch: Eva und die Vorhaut
    Von Jacques Auvergne am 08.08.2012

    http://eifelginster.wordpress.com/2012/08/08/298/

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  8. Thomas Heilmann (CDU) will für Berlin (wie zufällig ganz im Sinne der islamischen Scharia) die körperliche Unverletzlichkeit der männlichen Berliner Kinder „übergangsweise“ opfern und rituelle Genital-Beschneidungen straffrei stellen:

    Quelle: WELT 9. Aug. 2012, 22:48
    Justizsenator will Beschneidung einheitlich regeln

    Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) will in Berlin schnell Rechtsklarheit beim Umgang mit religiösen Beschneidungen schaffen. „Bis eine bundesweite Regelung getroffen ist, wollen wir eine Berliner Linie festlegen“, sagte Heilmann-Sprecherin Lisa Jani. Damit bestätigte sie Informationen des „Tagesspiegels“.

    Derzeit liefen Gespräche mit der Staatsanwaltschaft, jüdischen und islamischen Gemeinden sowie Verbänden und Ärzten. Es solle eine Übergangsregelung erarbeitet werden, betonte die Sprecherin. Die Überlegungen seien noch ganz am Anfang.

    Nach Angaben der Justizverwaltung liegen keine Strafanzeigen gegen Ärzte oder Beschneider vor. Betroffene Familien und Ärzte wollten aber wissen, was erlaubt sei und was nicht. …

    Das Landgericht Köln hatte Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt. Das erste Urteil dieser Art ist eine Einzelfallentscheidung und nicht bindend für andere Gerichte. Dennoch herrscht Verunsicherung. Viele Ärzte bieten diese Eingriffe seither nicht mehr an.

    Der Bundestag macht sich nun für ein Neuregelung stark, um medizinisch fachgerechte Beschneidungen aus religiösen Gründen zu erlauben. Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur vom Wochenende sind den deutschen Strafverfolgungsbehörden bislang keine weiteren Strafanzeigen wegen der Beschneidung von Kindern bekannt.

    Die meisten Staatsanwaltschaften haben sich noch nicht festgelegt, wie sie in solchen Fällen vorgehen wollen. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg. Dort soll die rituelle Beschneidung von Jungen weiter grundsätzlich straffrei bleiben, wenn sie medizinisch korrekt ausgeführt wird.

    http://www.welt.de/regionales/berlin/article108558332/Justizsenator-will-Beschneidung-einheitlich-regeln.html

    Quelle: dapd
    in: WELT 09.08.12

    „Wir hoffen, in den nächsten Wochen eine Regelung für Berliner Strafverfolgungsbehörden zu finden“

    Berlin (dapd-bln). Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) strebt für die Hauptstadt übergangsweise eine einheitliche Regelung im Umgang mit religiösen Beschneidungen an. „Wir hoffen, in den nächsten Wochen eine Regelung für die Berliner Strafverfolgungsbehörden zu finden“, sagte Heilmann dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe). Diese Lösung solle nur für den Zeitraum gelten, bis eine bundeseinheitliche Regelung gefunden sei, bestätigte eine Sprecherin der Justizverwaltung.

    Heilmann unterstrich gegenüber der Zeitung, dass die juristische Einordnung ein schwieriges Thema sei. Die Verwaltung sei derzeit in Gesprächen mit Verbänden und Interessengruppen. Mit einer Handlungsanweisung für Strafverfolger könnte sichergestellt werden, in welchen Fällen zu ermitteln oder aber ein mögliches Verfahren einzustellen ist.

    Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen.

    http://www.welt.de/newsticker/news3/article108558723/Justizsenator-will-Beschneidung-uebergangsweise-einheitlich-regeln.html

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  9. Eva Quistorp (Theologin) hat auf Jacques Auvergne (Sozialarbeiter) geantwortet, heute nachmittag. Beschneiden will die Theologin das betäubte männliche Kind nach wie vor, hier zwei Zitate aus ihrer Begründung; alle Denk- und Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum der Pazifistin und Feministin. Auch ich habe mich eingemischt.

    Quistorp: „Wenn ich es als wohl schwer zu ändernden Fakt aus verschiedenen Grünen anerkenne, dass wohl bei der Lage der Debatte und der Aufregung des Zentralrates der Juden und der Muslime, die mit SChlagworten wie Vertreiben und Verbieten Panikmache gemacht haben,das KÖlner Urteil nicht zu bundesweitem Recht werden wird ,habe ich nur eine Realität beschrieben und mir das nicht gewünscht. … Ich glaube, das judentum hat in seiner prophetischen udn liberalen Tradition mehr zu bieten als die bisherige BEschneidungsdebatte und der ISlam mit IBn Rushd und ABu Zaid mehr als KOpftuch, Burka, Beschneidungszwänge und gar SCharia in Europa“

    http://schariagegner.wordpress.com/uber/#comment-1900

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    Eva Quistorp (August 23, 2012 um 3:27 nachmittags, kommentiert auf dem Blog Schariagegner) windet sich wie ein Aal – und hat schon wieder nicht gesagt, dass sie die rituelle Vorhautamputation nicht will. Sie ist unsachlich genug, dem Sozialpädagogen Jacques Auvergne öffentlich zu unterstellen, ihren Beitrag falsch gelesen zu haben, entkräftet dessen prinzipiell beschneidungsgegnerische Argumente aber mit keiner Silbe.

    Theologin Quistorp verbreitet vielmehr einen amorphen Wortschwall aus irgendwelchem reformerischen Potential in den Hochreligionen verwirbelt mit irgendwie bedauernswerten bundesdeutschen Sachzwängen, implizit und wenig zufällig gipfelnd im sinngemäßen Fazit: „An einer Legalisierung der Jungenbeschneidung kommt die BRD nicht vorbei!“ Wie öffentlichg bekannt billigt Quistorp auch heute die nicht medizinisch indizierte Beschneidung. Und nichts anderes hat der pazifistische Sozialpädagoge und Beschneidungskritiker der pazifistischen Theologin und Beschneidungsfreundin vorgeworfen.

    Die beschneidungsbegünstigende Feministin könnte jetzt entweder so ehrlich sein, wiederholt sinngemäß: „Ja, ich will die MGM, aber nur mit Betäubung!“ zu sagen, das ist schließlich die nachweisbare Essenz ihres Essays Wider die postmoderne Religionspolitik, oder aber müsste endlich die Seite wechseln und öffentlich dafür eintreten, dass es in der kulturellen Moderne kein Elternrecht auf operative Mutilation des Kindergenitals gibt, aber eine Pflicht des Staates, dem Kind ein Selbstverständnis, Körperwahrnehmen und Sexualitätserfahren mit unversehrten eigenen Genitalien zu ermöglichen.

    Vielleicht um Halacha und Scharia zu entsprechen oder um Halacha und Scharia nicht zu widersprechen weicht Quistorp hingegen aus; wie eingangs gesagt: sie windet sich wie ein Aal. Das ist argumentativ unredlich und für mich als Naturschützer, Pazifist und Jungenarbeiter, der einmal geglaubt hat, sich in der Partei der GRÜNEN wieder zu finden, ziemlich enttäuschend.

    Immerhin ist klar, wer hier die Debatte zwischen dem Sozialpädagogen und der Theologin zum Thema Beschneidung gewonnen hat – argumentativ, ethisch und vielleicht schon bald ja auch juristisch.

    Cees van der Duin

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