Gericht spricht 62-jährigen „Geistheiler“ von Betrugs-Vorwurf frei


Seit einem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2004, welches beschloss, dass ein Geistheiler, der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen erstellt, auch keine Zulassung als Heilpraktiker benötigt, haben Kläger ganz schlechte Karten. Den Quacksalbern wurde lediglich noch eine Aufklärungspflicht auferlegt, die beinhalten muss, dass die eigene Arbeit keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzt. In der Praxis gibt es dazu Formblätter, die der Kunde unterschreiben muss und damit ist man völlig aus dem Schneider.

Es heißt zwar noch: „Wer den Patienten suggeriert, dass medizinische Maßnahmen überflüssig sind oder diese abwertet, indem er beispielsweise in einem Merkblatt, die mit der Schulmedizin verbundenen Nebenwirkungen hervorhebt, erfüllt die ihm obliegende Aufklärungspflicht nicht“, darüber kann man sich jedoch getrost totlachen, denn dann müsste man auch längst alle Heilpraktiker belangen, die ohne extremes Medizin-Bashing keine gesellschaftliche Anerkennung erlangt hätten und die ihren Hokuspokus-Größenwahn sowieso unbehelligt ausleben können.

Und hier ein aktuelles Gerichtsurteil:

„Hokuspokus ist nicht strafbar“

JUSTIZ Gericht spricht 62-jährigen „Geistheiler“ von Betrugs-Vorwurf frei

Das Amtsgericht Gießen hat einen 62-Jährigen freigesprochen. Der Biebertaler war angeklagt, weil er als Geistheiler gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen und sich des Betrugs schuldig gemacht haben sollte.

„Wenn all dies, was der Angeklagte da gemacht hat, Scharlatanerie gewesen sein soll, so erfüllt dies nicht den Tatbestand des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, sondern wäre ganz einfach nur Hokuspokus. Und das ist nicht strafbar“, begründete Amtsrichter Jürgen Seichter. Somit seien die Behandlungen mit Pendel und Handauflegen, die der Mann aus Biebertal bei den Kranken, die ihn aufgesucht haben, durchgeführt hat, keine „Heilbehandlung im eigentlichen Sinne – wie zum Beispiel eine Psychotherapie“, erklärte Seichter.

Der Angeklagte war von der Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz und 58-fachen Betruges angeklagt, wobei es bei zwei Fällen beim Versuch geblieben sein soll. „Diese Art von Behandlung ist ein Grenzbereich“ – ein „dritter Weg“, wie es im Saal des Amtsgerichts von allen Prozessbeteiligten formuliert worden ist und von Seichter nochmals hervorgehoben wurde. „Ob das, was der Angeklagte dort gemacht hat, Hokuspokus ist oder nicht, entzieht sich jedoch wissenschaftlicher oder juristischer Beurteilung“, so der Richter. Dies alles sei eine Sache des Glaubens. Über solche Dinge zu urteilen, sei keine Aufgabe des Gerichts … WEITER

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Ein Gedanke zu “Gericht spricht 62-jährigen „Geistheiler“ von Betrugs-Vorwurf frei

  1. Dieser Fall beweist einmal mehr, wie wichtig ein Gesetz zur Regulierung des sog. Psychomarktes wäre. Aber die Politik reagiert nicht und lässt es zu, dass ganze Heerscharen von Scharlatanen, Jenseitskontakte-Vermittlern, Astrologen, Kartenlegern, Wahrsagern, Hellsehern usw. das allzu leichtgläubige Publikum ungestraft belügen und betrügen dürfen. Dass auf Grund des Wirkens all dieser kriminellen Scharlatane Existenzen zerstört und Familien in finanzielle Not gerieten, lässt unsere Politiker ungerührt.

    Nicht zum ersten Mal erwähne ich in diesem Blog das unverzeihliche Verhalten der Partei Bündnis90/Die Grünen, welche im Jahre 2003 in der damaligen rot-grünen Regierungskoalition einen entsprechenden Gesetzesentwurf (Stichwort: Lebensbewältigungshilfegesetz) der bayerischen CSU torpediert hat. Ich bin nun alles andere als ein CSU-Fan, aber in diesem Fall war diese Initiative der CSU durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Leider haben aber weder die SPD noch die CDU/CSU, nachdem sie seit 2013 wieder gemeinsam Regierungsverantwortung tragen, Schritte unternommen,diesen Gesetzesentwurf erneut einzubringen bzw. zu unterstützen.

    Infos dazu unter: http://www.agpf.de/Bundestags-Drucksache-13-9717-LBHG.htm

    Vor geraumer Zeit – anlässlich des Bundestags-Wahlkampfes 2013 – habe ich den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Stefan Kaufmann (Stuttgart) in dieser Sache persönlich und mit einer E-Mail angesprochen und ihn gebeten, dieses Thema doch erneut aufzugreifen. Bisher liegt mir jedoch noch keine entsprechende Reaktion auf meine Anregung vor.

    Die aktuelle Gesetzeslage lässt es leider nach wie vor zu, dass betrügerische Gaukler und Scharlatane in den meisten Fällen nicht gerichtlich belangt werden können. Deshalb ist in dieser Angelegenheit dringend Handlungsbedarf angezeigt.

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