Dr. Handl: Beschneidung – Religionsfreiheit oder Körperverletzung?


Dr. Haimo L. Handl sprach im Juli 2012 in Feldkirch zum Thema „Beschneidung – Religionsfreiheit oder Körperverletzung?“

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https://ratgebernewsblog2.wordpress.com/2012/07/20/beschneidungsdebatte-fehlinformationen-ohne-ende/

 

Ein Gedanke zu “Dr. Handl: Beschneidung – Religionsfreiheit oder Körperverletzung?

  1. Dieses Video sollten alle diejenigen sehen und anhören, die noch zweifeln, ob die Beschneidung aus traditionellen Gründen eventuell doch zulässig sein sollte. Ich meine, dass es an der Zeit ist, in diesem Falle die Toleranz aufzugeben und solche vorsätzlichen Körperverletzungen an unmündigen Kindern zu verbieten und mit einer hohen Strafe zu belegen. Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB normiert, der besagt: 1. „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    2. Der Versuch ist strafbar.“

    Eine Rücksichtsnahme auf das traditionelle, jüdische Beschneidungsgebot ist in einem solchen Fall, wo es um vorsätzliche Körperverletzung geht, völlig fehl am Platze. Im Interview erzählt der einzige offiziell lizensierte Mohel Deutschlands, Rabbiner Reuven Unger aus Frankfurt am Main, warum dieses jahrtausendealte Ritual noch immer wichtig ist.

    Wenn dann Rabbi Unger die aufkeimende Kritik gegen das Beschneidungsgebot gar öffentlich mit den Worten kontert: „Aber das sind Menschen, die haben überhaupt nichts damit zu tun. Was interessiert die das?“ dann ist mit dieser seiner Feststellung der Gipfel der Selbstgerechtigkeit erreicht.

    Meine Antwort an Rabbi Unger ist die Folgende: Alle Menschen kommen als Atheisten zur Welt. Aber dann werden sie von evangeliotischen, katholibanesischen, muslimischen und jüdischen Eltern, Pfaffen, Mullahs und Rabbinern ungefragt – im Rahmen einer jahrelangen Gehirnwäsche – zu Religioten umfunktioniert. In jüdischen und muslimischen Familien werden die bedauernswerten Jungen sogar beschnitten.

    Uns Atheisten interessiert diese Praxis sehr wohl, Herr Rabbi. Es war uns schließlich auch nicht gleichgültig, als in Nazi-Deutschland rund 8 Millionen Juden, Sinti und Roma in die Gaskammern geschickt wurden. Oder hätten wir etwa auch vor dem Holocaust unsere Augen verschließen sollen, weil es uns ja nicht betraf ? Verstehst du nun, du dämlicher Rabbi, weshalb wir auch die blutige jüdische Tradition des Beschneidungsrituals als Verbrechen an unmündigen, wehrlosen Kindern sehen und folgerichtig auch diese Tat anprangern ? Ich vermute, dass du das leider nicht einzuordnen vermagst und vom Recht eines jeden Menschen auf geistige und körperliche Unversehrtheit wenig bis gar nichts hältst. Dies, du selbstgerechter Rabbi, unterscheidet eben einen humanistisch gesinnten Atheisten von einem hirnlosen, traditionsorientierten bekloppten jüdischen Rabbi.

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